Willkommen im Jahr YEAR!

Die Arbeitsschutz Innovation

Online Unterweisungen und Schulungen sind rechtssicher, schaffen mehr Transparenz
und sind sogar noch günstiger als alle Ihre bisherigen Lösungen!

Arbeitsschutz einfach und sicher online! 

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Führungskräfte online zu schulen, Ihre Mitarbeiter online zu unterweisen und zusätzlich alle erforderlichen Arbeitsschutzdokumente direkt herunterzuladen.

Eine online Schulung oder Unterweisung erfordert deutlich weniger organisatorischen Aufwand als die Planung von Vor-Ort-Veranstaltungen.

Nutzen Sie die Möglichkeit von ArbeitsschutzProfi24.de mit einfachen digitalen Lösungen für Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Checklisten und online Unterweisungen.

Erfahren Sie alles zum Thema "Arbeitssicherheit Online" und warum es für Sie so wichtig ist.

Rechtssicher

Unser Angebot erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach u.a. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsstättenverordnung.

Transparent

Wir bieten transparente und nachvollziehbare Lernerfolgskontrolle für alle Mitarbeiter. Zertifizierter Unterweisungsnachweis inkl. Abschlusstest.

Digital

Unsere online Unterweisungen und die relevanten Betriebsanweisungen sowie Gefährdungsbeurteilungen digital für Ihre Branchen, sind auf jedem Gerät sowie als App nutzbar.

Online Unterweisungen: nachvollziehbar Dank Abschlusszertifikat

Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter unkompliziert durch unseren online ArbeitsschutzProfi24. Eine erfolgreiche Unterweisung eines Mitarbeiters ist Dank eines abschließenden online Zertifikats dokumentiert.

Jede Unterweisung wird individuell mit einem Abschlusstest beendet und das Zertifikat verifiziert den Kenntnisstand des Mitarbeiters. Sicher, transparent und digital!

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Auf Wunsch auf Ihr Unternehmen angepasst in Farbe und Design

Ihr Unternehmen ist durch das auf Sie individuell angepasste Design als Absender auf den ersten Blick erkennbar. Die Online Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter werden in der Unternehmens - CI umgesetzt.

Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter mit Ihrer eigenen App!

Machen Sie es sich besonders leicht und statten Sie Tablets mit ihrer individuellen Arbeitssicherheits-App aus. So können Sie im Betrieb jederzeit Mitarbeiter unkompliziert und ortsunabhängig unterweisen.

Unsere Arbeitsschutz Akademie ist auf jedem Gerät nutzbar, egal ob Mac/PC, Tablet oder Smartphone. Ihre eigene Arbeitssicherheits App mit Firmenlogo und entsprechenden Farben verstärkt die Identifikation mit den Inhalten und zeigt Ihren professionellen Umgang mit dem Thema.

Nach einer solchen Online Lösung habe ich schon lange gesucht und nun endlich gefunden. Den Mitarbeitern (m/w/d) gefällt es und die Teilnahme ist leicht zu überprüfen. Ein sehr gutes und günstiges System!
Danke an das ArbeitsschutzProfi24 Team, dieser Service war längst überfällig. Die Krise hatte ihr Gutes und hat solche Prozesse beschleunigt. Spart Zeit und Geld!
Unsere Mitarbeiter und Führungskräfte nehmen Ihre Kurse sehr gut an und bevorzugen diese auch im Vergleich zu Präsenzveranstaltungen. Die Nachweise kommen digital per E-Mail, einfach, sicher und ordentlich! Und das sogar in mehreren Sprachen, bei uns sehr wichtig!

Die kostenfreie Arbeitsschutz App von ArbeitschutzProfi24.de für Apple iOS und Google Android, der direkte Zugriff auf die ASP24 Akademie. Egal ob Smartphone oder Tablet, nutzen Sie diesen Service für Ihre Mitarbeiter!

Online Unterweisungen, digitale Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebsanweisungen zur Prävention von Arbeitsunfällen, Transparenz und Rechtssicherheit.

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen, die uns zum Thema Arbeitssicherheit gestellt werden.

Gehörschutz und Helm Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit umfasst den gesamten Bereich des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Sowohl was das Vermeiden von Unfallereignissen als auch das Fördern und Aufrechterhalten des allgemeinen Gesundheitszustandes anbelangt. Jeder Mitarbeiter hat das Recht bei der Arbeit nicht zu verunfallen und nicht durch sie krank zu werden. Der Unternehmer trägt hierfür die Verantwortung. Seine Pflichten sind in den §§ 3-14 des Arbeitsschutzgesetzes klar definiert. Sie verpflichten ihn zur sicheren, ergonomischen und gesunden Gestaltung von Arbeitsplätzen, zum Verzicht auf Gefährdungen der Mitarbeiter durch Arbeitsmethoden, Arbeitsmittel, Techniken und/oder Stoffe, zur Bereitstellung notwendiger Schutzeinrichtungen und PSA, zur Unterweisung aller Mitarbeiter und zur Schaffung einer Arbeitsschutzorganisation und des Angebotes von arbeitsmedizinischen Vorsorgen. Dabei hat er bei allen Maßnahmen die Hierarchiestufen technisch, organisatorisch und personell zu beachten. Das bedeutet, personelle Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung werden vom Gesetzgeber nur akzeptiert, wenn organisatorische und /oder technische Maßnahmen entweder ausgeschöpft oder nicht möglich sind (was entsprechend belegt werden muss).
  • Jeder ist für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Die §§3-14 regeln die Pflichten des Arbeitgebers, die §§15-17 die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und weisen jedem seinen Verantwortungsbereich zu. Die Hauptverantwortung für die Einhaltung von arbeitssicherheitstechnischen Vorgaben liegt beim Unternehmer.
  • Eine Arbeitsschutzmaßnahme ist dazu geeignet eine Gefahrensituation zu entschärfen und das Unfallrisiko an dieser Stelle zu vermindern, im Idealfall auszuschließen.
  • Es werden Arbeitsabläufe und Anlagen beurteilt, ob und in welcher Form die Mitarbeiter bei den entsprechenden Tätigkeiten einem Risiko für Leib und Leben oder einer langwierigen Folgeerkrankung ausgesetzt sind. Werden Risiken identifiziert sind Maßnahmen zu deren Behebung festzulegen, mit Benennung eines Verantwortlichen und mit Terminsetzung.

  • Der Arbeitgeber wird durch §5 Arbeitsschutzgesetz, §3 Betriebssicherheitsverordnung, §3 Arbeitsstättenverordnung und §6 Gefahrstoffverordnung dazu verpflichtet eine gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

  • Die Gefährdungsbeurteilung muss möglichst genau den beurteilten Arbeitsbereich beschreiben. Es muss darin stehen, wer für die Umsetzung einzelner Maßnahmen verantwortlich ist und bis wann diese umzusetzen sind. Weiter ist die verantwortliche Führungskraft zu benennen und die Person, die die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat.
  • Es ist die Pflicht des Unternehmers eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hat der Unternehmer nicht die fachliche Kompetenz, muss er sich beraten lassen, z.B. durch den Sicherheitsingenieur (einen eigenen oder einen externen).

  • Eine Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme einer Tätigkeit, vor Nutzung einer Betriebsstätte und bei Änderungen von Betriebsabläufen oder nach Umbauten zu erstellen. Ein weiterer Anlass für die Erstellung oder aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen sind Arbeitsunfälle in dem zu beurteilenden Arbeitsbereich.
  • Eine Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme einer Tätigkeit, vor Nutzung einer Betriebsstätte und bei Änderungen von Betriebsabläufen oder nach Umbauten zu erstellen. Ein weiterer Anlass für die Erstellung oder aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen sind Arbeitsunfälle in dem zu beurteilenden Arbeitsbereich.

  • Das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung ist ein Gesetzesverstoß und kann im Schadenfall empfindliche Geldstrafen und ggf auch Freiheitsentzug nach sich ziehen. Verlassen Sie sich nicht auf den Grundsatz, wo kein Kläger, da kein Richter. 

  • In allen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist zu dieser Frage nichts ausgeführt. Nach eben diesen Vorschriften ist aber der Arbeitgeber der Normadressat aller Regelungen. Er ist in der Organisationsverpflichtung; er muss die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen durchführen usw. Daher braucht auch die Gefährdungsbeurteilung nicht unterschrieben zu werden, da der Arbeitgeber immer der Verantwortliche ist - auch wenn er die entsprechenden Pflichten übertragen hat.

  • Die alleinige Verantwortung für den Arbeitsschutz in einem Betrieb trägt der Unternehmer. Von daher ist es in seinem eigenen Interesse Gefährdungsbeurteilungen und deren Maßnahmen zu prüfen. Kommt es in dem beurteilten Arbeitsbereich zu einem Unfall, wird die DGUV oder im Worstcase ein Richter überprüfen, ob Ihre Gefährdungsbeurteilung dazu geeignet gewesen wäre, den entsprechenden Unfall zu verhindern.
  • Solange es keiner mitbekommt passiert gar nichts. Ein Gesetzesverstoß kann im Schadenfall empfindliche Geldstrafen und ggf auch Freiheitsentzug nach sich ziehen. Verlassen Sie sich nicht auf den Grundsatz, wo kein Kläger, da kein Richter.
  • Es gibt keine berufliche Tätigkeit, die nicht mit einer Gefährdungsbeurteilung zu beurteilen ist.
  • Der §14 des Mutterschutzgesetzes verpflichtet den Unternehmer für jeden Arbeitsbereich eine Gefährdungsbeurteilung für werdende Mütter zu erstellen. Dabei ist es unerheblich, ob eine Dame in dem jeweiligen Arbeitsbereich plant schwanger zu werden, oder nicht. Die gefährdungsbeurteilung muss im Unternehmen vorliegen, um im Falle einer Schwangerschaft sofort reagieren zu können.

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz - das ungeliebte und verkannte Potenzial zur Prozessoptimierung.

Text vorlesen lassen:

Arbeitssicherheit wird oft erst als wichtig erkannt, wenn es zu spät ist...

Vollkommen zu Unrecht wird die Arbeitssicherheit bei vielen deutschen Unternehmen sehr stiefmütterlich behandelt. Sie wird als Klotz am Bein empfunden, der mit Vorschriften und Paragraphen Unternehmer an der Durchführung ihres Kerngeschäfts hindert. Und genau hier liegt das nicht gesehene Optimierungspotenzial. Dieses kann natürlich nicht genutzt und zum Teil auch nicht wahrgenommen werden, wenn die Prozesse der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes unterschätzt oder gar bewusst missachtet und als störend empfunden werden. Wie so vieles in unserem Alltag so ist es auch bei der Arbeitssicherheit häufig so, dass ihr Nutzen und ihre Notwendigkeit erst dann wirklich erkannt werden, wenn der Notfall eingetreten ist.

So werde ich nie ein Ereignis vergessen, dass ich im April Mai 2020 in einem erfolgreichen, mittelständischen Unternehmen erleben durfte, oder besser gesagt, musste. Es war die Zeit, in der in Deutschland Kontaktbeschränkungsmaßnahmen und die ersten Lockdowns eingeführt wurden. Die Geschäftsführung des besagten Unternehmens, das bei allen Arbeitssicherheits- und brandschutztechnischen Maßnahmen jeden Cent zweimal umdrehte, bestellte mich, als Sicherheitsingenieur, und den Betriebsarzt zu einem Krisen Meeting ein, um über die Umsetzung der vom RKI empfohlenen Maßnahmen in Ihrem Betrieb mit uns zu diskutieren. Die Geschäftsführerin öffnete das Gespräch mit den Worten: beeilen Sie sich, meine Herren, ich habe nur 12 Minuten Zeit, dann muss ich ins nächste Meeting.

Als wenn das an Geringschätzung für die Tätigkeiten des Betriebsarztes und des Sicherheitsingenieurs nicht schon genug wäre, sagte sie am Ende ihrer 12 Minuten: "In 2 Stunden setzen wir uns wieder zusammen, dann möchte ich von Ihnen einen Pandemie Plan vorgelegt haben." Es ist das eine, wenn man im Alltag bei seiner Tätigkeit vermittelt bekommt, das Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und die Vorbereitung für Unterweisung von einem Tag auf den anderen erledigt werden können. Es ist aber ganz ganz etwas anderes, wenn in einer Krisen- oder Stresssituationen verlangt wird, halbfertige Produkte, die keinen Qualitätsansprüchen genügen können, abzuliefern, nur um ein Dokument abzuliefern, auf dem in der Überschrift der vom Gesetzgeber geforderte Name steht.

Arbeitssicherheitskleidung und Equipment

Unsere Arbeitschutz Mission für die digitale Zukunft

Das ist nicht das, was wir vom ArbeitsschutzProfi24 Team unter Arbeitssicherheit, unter Arbeitsschutz verstehen. Wir wissen, dass die Investition in den Arbeitsschutz nicht unmittelbar Blüten trägt. Umso schöner ist es, wenn man von einem Geschäftsführer zu einer Bau Besprechung hinzugebeten wird, in der die externen Bauplaner das Hallenlayout einer Fleischerei vorstellen. In der dann entstandenen Diskussion wurden Abweichungen für arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen direkt auf den präsentierten Plänen identifiziert. Mit ein paar Mausklicks waren die Missstände behoben und die Abstände an die geltenden Bestimmungen angepasst. Der Geschäftsführer lehnte sich entspannt zurück, grinste und sagte: Na, damit hat sich die Anwesenheit des Sicherheitsingenieurs ja mehr als bezahlt gemacht. Auch wenn die Reaktion des Geschäftsführers an diesem Tage eher intuitiver Natur war, bedingt dadurch, dass ich bereits im Hause war, so hat er mit seiner Handlung doch entsprechend des Paragraphen 3 der Arbeitsstättenverordnung gehandelt. Diese schreibt die Beurteilung von Arbeitsbedingungen vor Aufnahme der Tätigkeit in der entsprechenden Arbeitsstätte vor. Und durch dieses Beispiel hat er unfreiwillig allen Beteiligten eine Lehrstunde in praktischer Prozessoptimierung erteilt. Wäre ich nicht anwesend gewesen, wäre die Anlage so gebaut worden, wie sie gezeichnet war. Das hätte zur Folge gehabt, dass entweder ich oder eine auditierende Behörde bei einer Begehung festgestellt hätte, dass die Anlage entsprechend der geltenden Vorschriften physisch verschoben werden muss. Ein baulicher, organisatorische und finanzieller Aufwand, der durch ein paar Mausklicks verhindert wurde. Eine sofortige Amortisation einer Investition in die Arbeitssicherheit, die eher selten ist.

Trotzdem wurde auch mit dieser Maßnahme eine längerfristige Optimierung erreicht. Die vorgeschriebenen Abstandsbestimmungen in Arbeitsstättenrichtlinien, die Bestimmungen zu Arbeitsplatzumgebungsbedingungen und Auflagen für die sichere Gestaltung von Maschinen und gekoppelten Anlagen sind nicht am grünen Tisch entstanden. Gehen Sie davon aus, dass jede Vorschrift, jede Normgröße, jede Abstandsbestimmung und jeder Arbeitsplatzgrenzwert die Folge eines oder mehrere schlimmer Ereignisse ist. Ignorieren wir diese Bestimmungen, weil wir es besser wissen, bessere und intelligentere Mitarbeiter haben oder einfach, weil wir aus dem oben genannten Gründen in der Arbeitssicherheit nicht wirklich einen Sinn sehen oder weil unsere Führungskräfte nicht die Qualifikation haben, die Sie benötigen um ihrer Unternehmerverantwortung gerecht zu werden, können Sie davon ausgehen, dass sich eben diese Ereignisse in Ihrem Betrieb wiederholen werden. Vermutlich werden Sie dann Arbeitssicherheit mit anderen Augen sehen, allerdings ist es dann für die verunfallten Personen zu spät.

Arbeiter mit Flex

Die häufigste Ursache für Arbeitsunfälle

Naturgemäß haben wir es als Sicherheitsingenieure in der Praxis häufig mit Arbeitsunfällen zu tun, die auch nicht selten schwere und schwerste Verletzungen beinhalten. Ich habe in den 15 Jahren meiner Tätigkeit als Sicherheitsingenieur nicht einen Arbeitsunfall gesehen, der nicht durch verantwortungsbewusste Führungskräfte hätte verhindert werden können. Dabei rede ich nicht über den eigentlichen Hergang eines Arbeitsunfalls, bei dem der Vorgesetzte nicht unbedingt anwesend gewesen sein muss, sondern über die Schaffung von Strukturen, in der die Voraussetzung für Arbeitsunfälle nahezu unwahrscheinlich gemacht werden. Eine Unternehmenskultur zu schaffen, in der Mitarbeiter und Führungskräfte für Gefahrensituationen sensibilisiert sind, Gefährdungsbeurteilung gewissenhaft erstellt und deren Inhalte konsequent umgesetzt werden, Mitarbeiter durch Unterweisungen nicht gelangweilt sondern motiviert werden, auf sich und ihre Kollegen im Arbeitsumfeld zu achten, ist unser Anspruch für jedes Unternehmen, das wir betreuen.

Nachvollziehbar und transparent

Einen Teil dieser Aufgabe sehen wir auch in der Schaffung einer für Sie nachvollziehbaren Transparenz der von Ihnen bei uns eingekauften Leistungen. Wir schaffen durch unser Angebot Produkte, die für Sie als nicht ausgebildeter Fachmann in der Arbeitssicherheit leicht verständlich und einfach anzuwenden sind. Aus diesem Grunde sind unsere Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen so gestaltet, dass sie rechtssicher von Ihnen angewendet werden können, ohne dass Sie oder ihre bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit an diese noch Hand anlegen müssen. Auch aus wirtschaftlicher Sicht bieten wir Ihnen hier einen Vorteil, der in dieser Form in Deutschland einmalig ist. Sie müssen durch die Nutzung unserer Produkte kein zusätzliches Budget kreieren. Vielmehr haben Sie die Möglichkeit, durch die von uns erbrachten Leistungen, die wir Ihnen in Jahresberichten als DGUV V2 Stunden bescheinigen werden, ihren bisherigen Aufwand hier um diese Stundenzahl zu reduzieren. Je nachdem wie hoch der Stundensatz ihres Sicherheitsingenieurs ist, haben sie durch die Nutzung unserer Produkte die Möglichkeit bis zu 30% ihres finanziellen Aufwandes für die Arbeitssicherheit einzusparen. Diese Einsparungen können Sie realisieren und gleichzeitig eine Erhöhung der Qualität erreichen, durch individuell durchgeführte Unterweisungen in einer vorher nie da gewesenen Flexibilität und einer permanent abrufbaren Transparenz.

Testen Sie unsere Arbeitssicherheits

Unterweisung jetzt online!

Machen Sie sich ein Bild von unserem online System und richten Sie sich einen kostenfreien Test-Account ein. Füllen Sie dazu bitte einfach folgendes Formular aus!

Unsere Leistungen:

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